Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich

(1) Interorg Consulting International Limited, Wattmanngasse 3, 1130 Wien, Österreich (im Folgenden: „wir“ oder „Interorg“) betreibt in Kooperation mit BSN Business Solution Network Limited, London, unter der Webseite https://www.econsulting-webshop.com einen Online-Shop für digitale Beratungsleistungen. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen zwischen uns und unseren Kundinnen und Kunden (im Folgenden: „Kunde“ oder „Sie“) in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart wurde.

(2) Im Falle des Vertragsschlusses kommt der Vertrag mit Interorg Consulting International Limited, Wattmanngasse 3, 1130 Wien, Österreich zustande.

1.1 Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen Interorg und Kunden gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.

Die folgenden Regelungen über den Vertragsabschluss gelten für Bestellungen über unseren Online-Shop unter https://www.econsulting-webshop.com. Unsere Produktdarstellungen im Internet sind unverbindlich und kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages.

Bei Eingang einer Bestellung in unserem Online-Shop gelten folgende Regelungen: Der Kunde gibt ein bindendes Vertragsangebot ab, indem er die in unserem Online-Shop vorgesehene Bestellprozedur erfolgreich durchläuft. Die Bestellung erfolgt in folgenden Schritten:

  1. Auswahl der gewählten Dienstleistung(en oder Systeme,
  2. Hinzufügen der Produkte durch Anklicken des entsprechenden Buttons (z.B. „hinzufügen für“ und Auswahl der Anzahl, „In den Warenkorb“, „Angebot anfordern“ o.ä.),
  3. Prüfung der Angaben im Warenkorb,
  4. Weitergehen zur Eingabe der Kundendaten mit „zu Ihrer Anfrage“ o.ä.),
  5. Eingabe/Prüfung der Adress- und Kontaktdaten, Eingabe der Optimierungsziele, Bestätigung der AGB und Widerrufsbelehrung,
  6. Abschluss der Anfrage durch Betätigung des Buttons „zu Ihrere Anfrage“.
  7. Sie erhalten ein Angebot. Die Annahme des Angebotes kann durch die E-Mail-Bestätigung des Angebotes oder schriftlich erfolgen.
  8. Sie erhalten eine Auftragsbestätigung und die entsprechende Rechnung.
  9. Nach Zahlung von 1/3 des Rechnungsbetrages wird Ihr kundenindividueller Arbeitsbereich entsprechend dem Projektplan freigeschaltet und Sie erhalten per E-Mail Ihren Zugangslink.

Vor der Anfrage können die Anfragedaten über die Druckfunktion des Browsers ausgedruckt oder elektronisch gesichert werden. Die Abwicklung der Bestellung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen, insbesondere der Bestelldaten, der AGB und der Widerrufsbelehrung, erfolgt per E-Mail nach der Annahme des Angebotes durch Sie, zum Teil automatisiert. Wir speichern den Vertragstext nach Vertragsschluss nicht.

Eingabefehler können mittels der üblichen Tastatur-, Maus- und Browser-Funktionen (z.B. »Zurück-Button« des Browsers) berichtigt werden. Sie können auch dadurch berichtigt werden, dass Sie den Bestellvorgang vorzeitig abbrechen, das Browserfenster schließen und den Vorgang wiederholen.

Die Abwicklung der Bestellung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen erfolgt per E-Mail zum Teil automatisiert. Sie haben deshalb sicherzustellen, dass die von Ihnen bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend ist, der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird. Teile der Bestellabwicklung und der Zahlungsprozess finden außerhalb des Webshps statt.

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.

1.3 Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sind ungültig, es sei denn, diese werden vom/von Interorg ausdrücklich schriftlich anerkannt.

1.4 Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

2. Umfang des Beratungsauftrages / Stellvertretung / Preise

2.1 Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart. Die Grundlage bildet das vom Kunden angenommene Angebot. Zusätzliche oder ergänzende Punkte müssen schriftlich vereinbart werden.

2.2 Interorg ist berechtigt, die ihm obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch Interorg selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Kunden. Wird die Verwendung von Fremdsoftware durch den Kunden vereinbart, so bestellt und verrechnet der Kunde dies direkt mit dem Anbieter der Fremdsoftware.

2.3 Der Kunde verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses keine wie immer geartete Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich Interorg zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bedient. Der Kunde wird diese Personen und Gesellschaften insbesondere nicht mit solchen oder ähnlichen Beratungsleistungen beauftragen, die auch Interorg anbietet.

2.4 Bei unserem Online-Shop ist Vertragsgegenstand:

(a) Die Einholung eines Angebots für Beratungsleitungen. Die konkret angebotenen Leistungen können Sie unseren Artikelseiten entnehmen.

(b) Die wesentlichen Merkmale der Leistungen finden sich in der Artikelbeschreibung.

(c) Nach Zahlung des ersten Teilrechnungsbetrages (üblicherweise 1/3 der Rechnungssumme) erhalten Sie den Zugang zu Ihrem individuellen Arbeitsbereich entsprechend dem Projektplan. Die notwendigen Dokumente werden entsprechend den Notwendigkeiten des jeweiligen Projektstandes und dem Projektplan stufenweise zur Verfügung gestellt.

(d) Für den Verkauf digitaler Produkte gelten die aus der Produktbeschreibung ersichtlichen oder sich sonst aus den Umständen ergebenden Beschränkungen, insbesondere zu Hard- und/oder Softwareanforderungen an die Zielumgebung. Wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, ist Vertragsgegenstand nur die private und gewerbliche Nutzung der Produkte ohne das Recht zur Weiterveräußerung oder Unterlizensierung.

(e) Wenn der Einsatz von Fremdsoftware gemäß den jeweiligen Produktbeschreibungen notwendig ist, müssen Sie diese notwendige Software direkt bei den in den Produktbeschreibungen festgelegten Anbietern beziehen und an diese zu bezahlen.

2.5 Preise / Versandkosten / Konditionen

(a) Die in den jeweiligen Angeboten angeführten Preise sowie gegebenenfalls die Versandkosten sind Gesamtpreise und beinhalten alle Preisbestandteile ohne allfällig notwendige Fremdsoftware und ohne Mehrwertsteuer und Abgaben. Die Mehrwertsteuer und eventuell andere Steuern und Abgaben werden separat ausgewiesen. Die Zahlung an externe Softwarelieferanten erfolgt vom Kunden direkt an diese.

(b) Der jeweilige Kaufpreis ist in drei Stufen zu zahlen: 1/3 nach Annahme des Angebotes, 1/3 nach 1 Monat und 1/3 zum geplanten Termin des Projektendes. Die Zahlungskonditionen sind prompt netto.

(c) Zusätzlich zu den angegebenen Preisen können für die Lieferung von Produkten Versandkosten anfallen. Alle Produkte und Dienstleistungen sind versandkostenfrei, außer es wird auf Versandkosten bei der jeweiligen Produktbeschreibung oder im Angebot hingewiesen.

(d) Die Leistungen werden derzeit nur deutschsprachig zur Verfügung gestellt. Abweichungen davon müssen besonders vereinbart werden.

(e) Ein Zurückbehaltungsrecht können Sie nur ausüben, soweit es sich um Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt.

(f) Als Verbraucher haben Sie ein Widerrufsrecht. Dieses richtet sich nach unserer Widerrufsbelehrung.

3. Aufklärungspflicht des Kunden / Vollständigkeitserklärung

3.1 Der Kunde sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten bzw. Umsetzen durch den Kunden erlauben.

3.2 Der Kunde wird uns auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen – auch auf anderen Fachgebieten – umfassend informieren.

3.3 Der Kunde sorgt dafür, dass uns auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm/ihr von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Beratungsauftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit von uns bekannt werden. Insbesondere arbeitet der Kunde aktive bei der Erstellung von Diagnosen und Analysen mit.

3.4 Der Kunde sorgt dafür, dass seine Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter, sonstige Stakeholder und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Tätigkeit von informiert werden.

4. Sicherung der Unabhängigkeit

4.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.

4.2 Die Vertragsparteien verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und Mitarbeitenden Interorg zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des Kunden auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.

5. Berichterstattung / Berichtspflicht

5.1 Interorg verpflichtet sich, über die Arbeit, die seine Mitarbeitenden und gegebenenfalls auch die beauftragter Dritter dem Arbeitsfortschritt entsprechend dem Kunden für die vereinbarten Arbeiten Bericht zu erstatten. Der Kunde berichtet uns in kurzen Intervallen – üblicherweise wöchentlich oder wie im Projektplan festgelegt – über den Projektfortschritt und die Erledigung der vereinbarten Arbeitsschritte zu informieren. Auch bei geplanten Milestone-Terminen informiert der Kunde über den Grad der Erreichung.

5.2 Die Erstellung eines Schlussberichtes kann vereinbart werden.

5.3 Interorg ist bei der Erbringung der vereinbarten Beratungsleistung weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung und ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden. Die Erbringung der Beratungsleistungen erfolgt digital (Videokonferenz, Telefonat etc.), kann aber gemäß dem vom Kunden vorgenommenen Bestellumfang anders geregelt werden.

Bei vereinbarten Einsätzen vor Ort beim Kunden oder vom Kunden anderen Orten als an unserem Firmensitz bestellt, werden die tatsächlichen Reise- und Übernachtungskosten sowie amtliche Spesensätze verrechnet. Reisezeit ist Arbeitszeit.

6. Schutz des geistigen Eigentums

6.1 Die Urheberrechte an den Interorg und seinen Mitarbeitenden und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Anbote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben bei Interorg. Sie dürfen vom Kunden während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Kunde ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke), das zur Verfügung gestellt Know-how inklusive der Unterlagen, Programme und Systematiken ohne ausdrückliche Zustimmung von Interorg zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes und des Know-hows eine Haftung von uns – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.

6.2 Der Verstoß des Kunden gegen diese Bestimmungen berechtigt Interorg zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.

7. Gewährleistung

7.1 Interorg ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekanntwerdende Unrichtigkeiten und Mängel im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung an seiner Leistung zu beheben. Er wird den Kunden hievon unverzüglich in Kenntnis setzen.

7.2 Dieser Anspruch des/der Auftraggebers:in erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistung.

8. Haftung / Schadenersatz

8.1 Interorg haftet dem Kunden für Schäden – ausgenommen für Personenschäden – nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf von Interorg beigezogene Dritte zurückgehen.

8.2 Schadenersatzansprüche des Kunden können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.

8.3 Der Kunde hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden von Interorg zurückzuführen ist.

8.4 Sofern Interorg das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt Interorg diese Ansprüche an den Kunden ab. Der Kunde wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.

9. Geheimhaltung / Datenschutz

9.1 Interorg verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm/ihr zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die er über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Kunden erhält.

9.2 Weiters verpflichtet sich Interorg, über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihm/ihr im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klientinnen und Klienten des Kunden, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.

9.3 Interorg ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretenden, denen er sich bedient, entbunden. Er hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.

9.4 Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.

9.5 Interorg ist berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Kunde leistet Interorg Gewähr, dass hierfür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.

10. Honorar

$10.1 Nach Vollendung des vereinbarten Werkes erhält Interorg ein Honorar gemäß der Vereinbarung zwischen dem Kunden und Interorg. Interorg ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akonti oder vereinbarte Teilzahlungen zu verlangen. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch Interorg oder zum Zeitpunkt der vereinbarten Teilzahlungstermine fällig.

10.2 Interorg wird jeweils eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen.

10.3 Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung durch Interorg vom Kunden zusätzlich zu ersetzen.

10.4 Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten des Kunden liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch Interorg, so behält sich Interorg den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Die ersparten Aufwendungen sind mit 30 Prozent des Honorars für jene Leistungen, die Interorg bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart.

10.5 Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist Interorg von seiner Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.

11. Elektronische Rechnungslegung

11.1 Interorg ist berechtigt, dem Kunden Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Kunde erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch Interorg ausdrücklich einverstanden.

12. Dauer des Vertrages

12.1 Dieser Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Projekts und der entsprechenden Rechnungslegung.

12.2 Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen,

Wenn eine Vertragspartei wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt, oder

wenn eine Vertragspartei nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Zahlungsverzug gerät, oder

wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität einer Vertragspartei, über die kein Insolvenzverfahren eröffnet ist, bestehen und diese auf Begehren von Interorg weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung durch Interorg eine taugliche Sicherheit leistet und die schlechten Vermögensverhältnisse der anderen Vertragspartei bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren.

13. Schlussbestimmungen

13.1 Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.

13.2 Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von dieser Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

13.3 Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung von Interorg. Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort von Interorg zuständig.

14 Streitschlichtung und Mediationsklausel

14.1 Für den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag, die nicht einvernehmlich geregelt werden können, vereinbaren die Vertragsparteien einvernehmlich zur außergerichtlichen Beilegung des Konfliktes eingetragene Mediators oder Mediatorin (ZivMediatG) mit dem Schwerpunkt Wirtschaftsmediation aus der Liste des Justizministeriums beizuziehen. Sollte über die Auswahl der Wirtschaftsmediatoren oder inhaltlich kein Einvernehmen hergestellt werden können, werden frühestens ein Monat ab Scheitern der Verhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet.

14.2 Im Falle einer nicht zustande gekommenen oder abgebrochenen Mediation, gilt in einem allfällig eingeleiteten Gerichtsverfahren österreichisches Recht.

Sämtliche aufgrund einer vorherigen Mediation angelaufenen notwendigen Aufwendungen, insbesondere auch jene für beigezogene Rechtsberaterinnen und Rechtsberater, können vereinbarungsgemäß in einem Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren als „vorprozessuale Kosten“ geltend gemacht werden.

14.3 Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Wir sind bereit, an einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren teilzunehmen.